THG-Prämie für Elektroroller

Alpha-Mobil Vertriebsges. mbH
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THG-Prämie für Elektroroller - THG-Prämie für Elektroroller

E-Roller-Fahrer aufgepasst! THG-Prämie auch für Elektroroller ab 45 km/h möglich!

Einige unserer Kunden, die E-Zweiräder bei ins gekauft haben, haben bereits eine THG-Prämie in der Höhe von bis zu 400€ bekommen. Damit kann man das Elektro-Fahrzeug nach einigen Jahren fast oder komplett refinanzieren.

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) soll dazu beitragen den Ausstoß von CO2 im Straßenverkehr zu mindern. Das Bundesumweltamt bestimmt jedes Jahr die Höhe des THG-Bonus. Um die Prämie zu bekommen, benötigt man eine freiwillige Zulassungsbescheinigung Teil I, den sogenannten Fahrzeugschein.

Für eine freiwillige Zulassung benötigt die Zulassungsstelle die folgenden Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Betriebserlaubnis (CoC)
  • Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
  • Herstellerbescheinigung über THG-Fähigkeit des Rollers (erhalten Sie bei uns auf Anfrage)

Laut Gesetz (§3 Abs. 3 FZV) steht der freiwilligen Zulassung nichts im Weg. Lassen Sie sich am besten bei Ihrer Behörde beraten und beantragen jetzt schon eine THG-Prämie! Eine Liste mit THG-Anbietern findet Ihr z.B. auf der Verivox Seite: 

https://www.verivox.de/elektromobilitaet/thg-quote/vergleich/